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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/25 (BFH)
§§: DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 1, EStG § 50 d Abs. 8 Satz 1, AO § 90 Abs. 2
Schlagwörter Arbeitnehmer, Abfindung, Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Nachweis, Rückfallklausel
Rechtsfrage: Zur Frage des Besteuerungsrechts hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Abfindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Französischen Republik (Frankreich) sowie des Rückfalls des Besteuerungsrechts auf Deutschland gemäß § 50 d Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 EStG mangels Nachweis, dass Frankreich auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.2023
Vorinstanz/AZ: 11 K 13/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 04 25