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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/24 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 4, AStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Familienstiftung, Vermögensausstattung, Steuerklasse, Berechtigter
Rechtsfrage: Schenkungsteuer: Steuerklasse bei erstmaliger Vermögensausstattung von Familienstiftungen: Ist für die schenkungsteuerliche Behandlung der Zahlung des Grundstockvermögens zu einer Familienstiftung bei der Bestimmung der Steuerklasse gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG hinsichtlich des Begriffs "Berechtigter" allein auf das Verwandtschaftsverhältnis der Stifter zu dem/den Bezugsberechtigten der Stiftung abzustellen oder ist auch das Verwandtschaftsverhältnis zu etwaigen Anfallsberechtigten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.10.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 1042/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 19 60