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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-74/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Ungarn, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Entsprach § 38 Abs. 1 Buchst. a des Általános forgalmi adóról szóló 1992. évi LXXIV. törvény (Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die allgemeine Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt des Beitritts der Republik Ungarn zur EU am 1.5.2004 Art. 17 RL 77/388/EWG? - 2. Falls Frage 1 zu verneinen ist, kann die Klägerin entgegen § 38 Abs. 1 Buchst. a Áfa tv. (UStG) Art. 17 der RL 77/388/EWG bei der Wahrnehmung des Abzugsrechts unmittelbar anwenden?
Vorinstanz: Nógrád Megyei Bíróság (Republik Ungarn)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 116 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 23.04.2009
Erledigungs-Az: Rs C-74/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 18 52