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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 65/96
§§: GrESWG (BY) Art. 4, GrESWG (BY) Art. 5, GrEStG (BY) § 16a, AO 1977 § 165 , AO 1977 § 153 Abs. 2 , AO 1977 § 171 Abs. 8
Schlagwörter Grunderwerbsteuer-Befreiung, Aufgabe, Steuerbegünstigter Zweck, Nachversteuerung, Kennenmüssen, Finanzamt, Anzeigepflicht, Steuerpflichtiger, Verjährung
Rechtsfrage: Kenntnis des Finanzamts von der möglichen Steuerpflicht eines früheren, von der Grunderwerbsteuer vorläufig freigestellten Erwerbsvorgangs nach Zugang sog. Anerkennungsbescheide des Landratsamts? Entfällt allein schon wegen der Möglichkeit der abschließenden Prüfung des Steuerfalls durch das Finanzamt die Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen i.S. des § 16a GrEStG Bayern über die Aufgabe des steuerbegünstigten Zwecks? Beginn der Festsetzungsverjährung mit der "Kenntnis" des Finanzamts? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.11.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 1003/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.1998
Erledigungs-Az: II R 65/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 55 81