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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/00
§§: KiStG BY Art. 9 Abs 2 Nr 2, GG Art. 3
Schlagwörter Kirchensteuer, Ehefrau, Ehemann, Progressionsvorbehalt, Aufteilung, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Sind bei der Kirchensteuer-Festsetzung in glaubensverschiedenen Ehen nur solche Einkünfte in die Verhältnisberechnung nach Art. 9 Abs. 2 KiStG BY einzubeziehen, die in den Gesamtbetrag der Einkünfte eingegangen sind, so dass Zuflüsse, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, außer Betracht bleiben? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.11.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 2977/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 26
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen