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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 44/16 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, RL 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ist die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. des genauen Leistungszeitpunktes auf den Rechnungen entbehrlich, wenn nicht feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2015
Vorinstanz/AZ: 5 K 5187/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2019
Erledigungs-Az: V R 44/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 11.5.2019) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Verfahren unter dem (neuen) Aktenzeichen V R 29/19 wieder aufgenommen. Dieses Verfahren ist erledigt durch: BFH-Urteil vom 15.10.2019 V R 29/19 - Revision zum Teil begründet - insoweit Aufhebung des FG-Urteils und Revision zum Teil unbegründet