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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 37/11 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Absicht, Entnahme, Provision
Rechtsfrage: 1. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG zu verwenden? - 2. Ist es im Hinblick auf den Grundsatz der direkten und unmittelbaren Zuordnung unerheblich, dass mit der Eigenbedarfsbestellung - mittelbar - bezweckt wird, eine Provisionsberechtigung herzustellen und damit steuerpflichtige Umsätze (Provisionen für Weiterempfehlung) zu erzielen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.11.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 262/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 07 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2012
Erledigungs-Az: V R 37/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 05