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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-605/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. f, Richtlinie 2006/112/EG Art. 131
Schlagwörter EG, EU, Polen, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Zusammenschluss von Personen, Unionsrecht, Wettbewerb, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: 1. Ist eine nationale Regelung über die Befreiung eines selbständigen Zusammenschlusses von Personen von der Mehrwertsteuer, die keine Bedingungen oder Verfahren betreffend die Erfüllung der Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung vorsieht, mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der RL 2006/112/EG (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) i.V.m. Art. 131 der Mehrwertsteuerrichtlinie sowie den Grundsätzen der Effektivität, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vereinbar? - 2. Nach welchen Kriterien ist zu beurteilen, ob die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung erfüllt ist? - 3. Ist es für die Beantwortung der zweiten Frage von Bedeutung, dass der selbständige Zusammenschluss von Personen die Dienstleistungen Mitgliedern erbringt, die den Rechtsordnungen verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 90 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.09.2017
Erledigungs-Az: Rs C-605/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 57