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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/98
§§: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 2a
Schlagwörter Gewinnausschüttung, Einkunftsart, Zeitpunkt, Kapitalvermögen, Betriebsaufspaltung, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Gewinnausschüttungen an den alleinigen GmbH-Gesellschafter wegen Begründung einer Betriebsaufspaltung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Ist für die Qualifizierung der Einkünfte entscheidend auf den Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses oder auf den Ausschüttungszeitpunkt abzustellen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.08.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 8085/97 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1579
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.1999
Erledigungs-Az: III R 47/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 03 78