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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 51/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 6 Satz 1, EStG § 20 Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3 Satz 9, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. j, EStG § 3 c Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Veräußerungsgeschäft, Aktie, Halbeinkünfteverfahren, Abgeltungsteuer, Systemwechsel, Verfassung
Rechtsfrage: Ist aus verfassungsrechtlichen Gründen und zur folgerichtigen Umsetzung des Wechsels vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer eine Berücksichtigung von auf den 31.12.2009 festgestellten "Altverlusten" aus privaten Veräußerungsgeschäften in doppelter Höhe bei der Veranlagung des Jahres 2010 geboten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.06.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 3905/12 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.11.2015
Erledigungs-Az: VIII R 51/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet