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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-244/18 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Griechenland, Bürgschaft
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 1.2.2018 in der Rechtssache T-423/14: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - dem Rechtsmittel stattzugeben; - die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und die Kosten des vorliegenden Verfahrens vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 01.02.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-423/14
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 190 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.03.2020
Erledigungs-Az: Rs C-244/18 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 72