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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/03
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Abfindung, Mieter, Mietrecht, Mietverhältnis, Untervermietung
Rechtsfrage: Abfindung für Aufgabe eines Mietrechts: Gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Mieters aufgrund eines Untermietverhältnisses zu Dritten auch eine nichtvertraglich geregelte Abfindungszahlung seines Vermieters im Zusammenhang mit der Beendigung des mit diesem abgeschlossenen (Haupt-)Mietvertrags? Ist eine Abfindung, die der Vermieter dem Mieter für das Ausscheiden aus dem Mietverhältnis und den Eintritt in das vom Mieter unterhaltene -lukrative- Untermietverhältnis zahlt, als eine vom Mieter nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V. mit § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG zu versteuernde Entschädigung für entgehende Mieteinnahmen oder als im privaten Vermögensbereich liegender nicht steuerbarer Vermögenszuwachs zu behandeln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.05.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 10285/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2004
Erledigungs-Az: IX R 10/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 21 90
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