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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 6/07
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 3, BGB § 1612 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Unterhalt, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Kommt eine Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger auch dann in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm damit Sach- und Betreuungsunterhalt gewährt? Erfordert das Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG, dass tatsächlich kein Unterhalt geleistet wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.08.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 4461/05 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1684
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: III R 6/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 27