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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 42/04
§§: EStG § 5 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 6
Schlagwörter Jubiläumszuwendung, Rückstellung, Widerrufsvorbehalt
Rechtsfrage: Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen: Darf eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen gemäß § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 52 Abs. 6 EStG i.d.F. des Steuerreformgesetzes 1990 nur dann gebildet werden, wenn die Zusage rechtsverbindlich und/oder unwiderruflich und/oder unbedingt erteilt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.03.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 731/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2007
Erledigungs-Az: IV R 42/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 07 65