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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/07 (BFH)
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, ErbStG § 20 Abs. 6, AO § 191 Abs. 1 Satz 1, BGB § 328
Schlagwörter Bankguthaben, Haftung, Kreditinstitut, Vertrag zugunsten Dritter, Erbschaftsteuer
Rechtsfrage: Umfang der Bankenhaftung für Erbschaftsteuer: Umfasst die Haftung der Kreditinstitute die gesamte rückständige Erbschaftsteuer - einschließlich solcher Teilbeträge, die durch Erwerbe (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) nicht in den Nachlass gefallen sind - wenn und soweit das nachlasszugehörige Vermögen, das sich im Gewahrsam des Haftungsschuldners befand, zur Begleichung der gesamten Steuerschuld ausreichen würde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.11.2007
Vorinstanz/AZ: 9 K 2200/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2009
Erledigungs-Az: II R 51/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 88