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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 23/06
§§: EStG § 10 b Abs. 4 Satz 2, EStG § 10 b Abs. 3 Satz 4, EStG § 10 b Abs. 3 Satz 5
Schlagwörter Spendenhaftung, Aufwandsspende, Leistungsfähigkeit, Bedingung, Verzicht
Rechtsfrage: Spendenhaftung bei Aufwandsspenden an eine Partei: Inwiefern spielt die fehlende Leistungsfähigkeit der Partei, d.h. die Aufwendungsersatzansprüche übersteigen die Besitzposten der Partei erheblich, zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Ersatzansprüche eine Rolle? Sind die vertraglichen Vereinbarungen zu den Aufwandsspenden mit Ersatzanspruch im Hinblick auf die fehlende Leistungsfähigkeit der Partei und dem Idealismus der Parteimitglieder dahin gehend auszulegen, dass die Ersatzansprüche unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt wurden, vgl. § 10 b Abs. 3 Satz 5 EStG? Kann das Vermögen der Bundespartei für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landesverbandes herangezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.03.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 838/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1050
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2007
Erledigungs-Az: XI R 23/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 81