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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 23/16 (BFH)
§§: EStG § 20, AO § 162, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2
Schlagwörter Kapitalerträge, Schätzung, Stiftung, Treuhandverhältnis, Verfahrensfehler, Rechtsanwendung
Rechtsfrage: Hinzuschätzung von Kapitalerträgen aus einer in Liechtenstein gegründeten Stiftung: Grob fehlerhafte Schätzung des FG, deren Berechnung logischen Denkansätzen widerspricht und einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler darstellt? - Mangelnde Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes des FG durch Nichtvernehmung von Zeugen trotz entsprechenden Beweisantrags? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.01.2016
Vorinstanz/AZ: 15 K 155/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.12.2019
Erledigungs-Az: VIII R 23/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 08 85