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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 43/15 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 16 Buchst. b, UStG 1999 § 4 Nr. 28, UStG 1999 § 14 c Abs. 1, UStG 1999 § 15 a Abs. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Steuerfreiheit, Miete, Verkauf, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: 1. Sind Gegenstände, die bei ihrem Erwerb der Umsatzsteuer unterlagen, weil sie ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit verwendet wurden (hier Klinikbetrieb), im Falle der Veräußerung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 28 UStG befreit? - 2. Kommt eine Berichtigung nach § 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG mit Blick auf eine veränderte Tätigkeit, und zwar eine Veräußerung im Rahmen einer sale & lease back Gestaltung, in Betracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.02.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 325/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2016
Erledigungs-Az: V R 43/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 96