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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 9/09 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Landwirt, Sozialversicherung, Europäischer Gerichtshof
Rechtsfrage: Nachrangigkeit des deutschen Kindergeldrechts: Sind auch nach dem Bosmann-Urteil des EuGH vom 20.5.2008 Rs. C-352/06 auf einen Saisonarbeiter, der in Polen als selbständiger Landwirt tätig ist und dort auch der Sozialversicherungspflicht unterliegt, allein die Rechtsvorschriften Polens anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.07.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 4375/07 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2013
Erledigungs-Az: III R 9/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 33 33