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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 88/97
§§: VStG § 10, AO 1977 § 125 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Vermögensteuer, Vermögensteuergesetz, Bundesverfassungsgericht, Fortgeltung, Rechtsanwendung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Vermögensteuer bei Kapitalgesellschaften, wenn der Steuerbescheid vor dem 1. Januar 1997 erteilt, aber mit Ablauf des 31. Dezember 1996 (z.B. wegen Einspruchs) noch nicht bestandskräftig geworden ist. Gilt der zur Vermögensteuer für natürliche Personen ergangene Beschluß des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995 S. 655, auch für Kapitalgesellschaften? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.08.1997
Vorinstanz/AZ: II 618/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.1998
Erledigungs-Az: II R 88/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 04