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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 49/11 (BFH)
§§: EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Halbabzugsverbot, Unentgeltliche Überlassung, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation
Rechtsfrage: Sind Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Betriebsgesellschaft zeitweilig unentgeltlichen Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ungekürzt oder gemäß § 3 c Abs. 2 EStG nur anteilig abzugsfähig, wenn weder Gewinnausschüttungen der Betriebsgesellschaft noch Auskehrungen aus dem Liquidationserlös erfolgt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.06.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 994/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2013
Erledigungs-Az: IV R 49/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 90