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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-380/11 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49
Schlagwörter EG, EU, Vermögensteuer, Luxemburg, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Ist Art. 49 AEUV dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 8 a Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes vom 16.10.1934 in geänderter Fassung entgegensteht, wonach die Gewährung einer Ermäßigung der Vermögensteuer an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Steuerschuldner während der fünf folgenden Steuerjahre weiterhin der luxemburgischen Vermögensteuer unterliegt?
Vorinstanz: Tribunal administratif (Luxemburg)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 298 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.09.2012
Erledigungs-Az: Rs C-380/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 66