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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6 a
Schlagwörter Pensionszusage, Überschuldung, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Rückdeckungsversicherung
Rechtsfrage: Stellen Pensionszusagen einer kleineren GmbH, die den von ihren beiden Gesellschaftern in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Geschäftsbetrieb fortführt, für ihre beiden Gesellschafter-Geschäftsführer wegen fehlender Finanzierbarkeit (keine Rückdeckungsversicherung in einer fiktiven Überschuldungssituation im Invaliditätsfall oder durch Tod) verdeckte Gewinnausschüttungen dar, auch wenn die GmbH nach Erteilung der Pensionszusage begonnen hat, erhebliche Liquiditätsreserven anzulegen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.02.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 571/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2002
Erledigungs-Az: I R 44/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 33 50