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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 142/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Häusliches Arbeitszimmer
Rechtsfrage: Ist das häusliche Arbeitszimmer einer Architektin deren beruflicher Mittelpunkt?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.05.2001
Vorinstanz/AZ: III 177/2000
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1182
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2003
Erledigungs-Az: IV B 142/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 9/03 - erledigt durch BFH-Urteil vom 26.6.2003 - IV R 9/03