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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Soldat, Lehrgang
Rechtsfrage: Ist das Absolvieren des Grundwehrdienstes und eine wenige Monate dauernde Dienstpostenausbildung im Rahmen der Tätigkeit als Soldat (sog. Verwendungslehrgang) bei der Bundeswehr als "abgeschlossene Ausbildung" i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 02.08.2017
Vorinstanz/AZ: 14 K 909/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 18 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2021
Erledigungs-Az: III R 24/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 17 29