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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Erstausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung
Rechtsfrage: Abgrenzung Erstausbildung und Weiterbildung: Stellt die Ausbildung neben der vollzeitig ausgeübten Berufstätigkeit im Rahmen eines sog. Verwaltungslehrgangs II noch eine Erstausbildung dar, weil das Kind vom Arbeitgeber während der Gesamtdauer von zweieinhalb Jahren für die Unterrichtszeit am Freitag (8:30-13:00 Uhr) und auch im Kalenderjahr jeweils zwei je eine Woche dauernden "Blockunterrichten" vom Dienst freigestellt wird? Ist der alle 14 Tage samstags von 8:30-13:00 Uhr stattfindende Unterricht in die Bewertung einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.03.2019
Vorinstanz/AZ: 7 K 2386/18 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 04 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2020
Erledigungs-Az: III R 28/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 76