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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 77/01
§§: EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 163
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung, Billigkeit
Rechtsfrage: Ist es ermessensgemäß, eine Billigkeitsmaßname im Falle der "Weiterleitung" von der förmlichen schriftlichen Erklärung des vorrangig kindergeldberechtigten Elternteils über den Erhalt des gesamten Kindergeldes auf einem von der Familienkasse für diesen Zweck bereitgestellten Vordruck abhängig zu machen, wenn der vorrangig Berechtigte formlos bestätigt, das (hälftige) Kindergeld erhalten zu haben? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.12.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 1503/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2003
Erledigungs-Az: VIII R 77/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 41