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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/17 (BFH)
§§: GrEStG § 4 Nr. 5 Satz 1, GrStG § 3 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Öffentlich-private Partnerschaft, Erbbaurecht, Rückerwerb
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Erbbaurechts -Betreiben eines Klärwerks: 1. Handelt es sich bei der vorliegenden Vertragsgestaltung um eine Öffentlich-Private-Partnerschaft? - 2. Fehlt bei einem auf die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags befristeten Erbbaurechts die tatbestandliche Voraussetzung der Rückübertragung, wodurch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 GrEStG nicht zur Anwendung kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 02.03.2017
Vorinstanz/AZ: 12 K 15068/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2019
Erledigungs-Az: II R 16/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 21