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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/10 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 2, EStG § 9, EStG § 7 h Abs. 1
Schlagwörter Verbilligte Überlassung, Mietverhältnis, Angehörige, Sonderabschreibung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Verbilligte Wohnungsüberlassung an Sohn / Gewährung von Sonderabschreibung gemäß § 7 h EStG aufgrund von Treu und Glauben: 1. Ist bei einer verbilligten Überlassung anhand einer Überschussprognose zu ermitteln, ob aus dem konkreten Mietverhältnis ein Einnahmeüberschuss erzielt werden kann? Sind dabei alle zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bekannten Umstände (u.a. Mehrfamilienhaus unvollständig fertig gestellt, öffentliche Bauarbeiten) heranzuziehen; Divergenz zu BFH-Urteil vom 5.11.2002 IX R 48/01 (BStBl 2003 II S. 646)? - 2. Kann die Sonderabschreibung nach § 7 h EStG aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben erfolgen, obwohl die Voraussetzungen dieser Vorschrift (Objekt befindet sich - unstreitig - nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsbereich) objektiv nicht vorliegen? Rechtfertigen die schriftlichen Äußerungen des Finanzamts (erkennbar, dass keine verbindliche Auskunft vorliegt, Verweis auf gesetzliche Vorgaben) eine Bindung nach Treu und Glauben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.09.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 2923/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2010
Erledigungs-Az: IX R 19/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache