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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 3/14 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 1 Satz 3, KStG § 27 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter Einlagekonto, Ausschüttung, Verfassung, Gleichheitsgrundsatz, Eigentum, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Verstoßen die Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG - wonach Leistungen einer Kapitalgesellschaft das steuerliche Einlagekonto nur mindern, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen - und die damit vorgeschriebene Verwendungsreihenfolge gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und gegen die grundrechtlich gesicherte Eigentumsgarantie? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.11.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 35/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2015
Erledigungs-Az: I R 3/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 14 95