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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 77/95
§§: EStG § 10 e Abs. 6, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter § 10 e, Vorkosten
Rechtsfrage: Sind bestandskräftige Steuerbescheide, in denen Vorkosten i.S. des § 10 e Abs. 6 EStG berücksichtigt sind, nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn das Objekt später ohne Eigennutzung veräußert worden ist?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 05.04.1995
Vorinstanz/AZ: 1 K 2126/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 1027
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.1998
Erledigungs-Az: X R 77/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 54 50