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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-299/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 2008/7/EG Art. 5 Abs. 2, Richtlinie 2008/7/EG Art. 6
Schlagwörter EG, EU, Belgien, Umwandlung, Inhaberpapiere, Namenspapiere, entmaterialisierte Wertpapiere
Rechtsfrage: Ist Art. 5 Abs. 2 RL 2008/7/EG dahin auszulegen, dass er der Erhebung einer Steuer auf eine gesetzlich vorgeschriebene Umwandlung von Inhaberpapieren in Namenspapiere oder entmaterialisierte Wertpapiere im Wege steht, und - bejahendenfalls - lässt sich eine solche Steuer aufgrund von Art. 6 der vorerwähnten Richtlinie rechtfertigen?
Vorinstanz: Grondwettelijk Hof (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 226 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.10.2014
Erledigungs-Az: Rs C-299/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 82