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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/00
§§: EStG § 10 e Abs. 4 S 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Räumlicher Zusammenhang, Dachgeschossausbau
Rechtsfrage: Können Steuerbegünstigungen nach § 10 e EStG innerhalb eines Veranlagungszeitraums kumulativ sowohl für das erworbene Einfamilienhaus als auch für den im Streitjahr erfolgten Dachgeschossausbau geltend gemacht werden? Liegt keine gleichzeitige Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte sondern eine nacheinander folgende Begünstigung unterschiedlicher Objekte vor, weil ab Fertigstellung des Ausbaus auf die Restförderung für das Erstobjekt verzichtet wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 8743/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 927
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: X R 39/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 67 36