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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-339/09 (EuGH)
§§: KN Position 2204, KN Position 2206
Schlagwörter EG, EU, Zolltarif, Einreihung, Tarifierung, Dessertwein
Rechtsfrage: Sind Waren mit der Bezeichnung "roter Dessertwein Kagor VK", die in 0,75 l Flaschen abgefüllt sind und einen Alkoholgehalt von 15,8 Vol.-% - 16,1 Vol.-% haben, wenn ihnen während ihrer Herstellung Rübenzucker und Maisalkohol zugesetzt wurden, also Stoffe, die ihren Ursprung nicht in frischen Weintrauben haben, in die Tarifposition 2204 oder die Tarifposition 2206 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifs einzureihen?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 282 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.12.2010
Erledigungs-Az: Rs C-339/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 40