Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 55/05
§§: KStG § 14 Abs. 2, GewStG § 36 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Mehrmütterorganschaft, Gewerbesteuer, Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, Rückwirkung, Gesetzesänderung
Rechtsfrage: Begegnet die Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen zur Mehrmütterorganschaft durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, mit denen der Rechtszustand für die gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft vor den BFH-Urteilen vom 9.6.1999 (I R 37/98 und I R 43/97, BStBl II 2000 S. 695) wiederhergestellt wurde, für die Veranlagungszeiträume 2000 und früher verfassungsrechtlichen Bedenken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.04.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 3815/01 G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1243
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 69
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 55/05 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvR 1416/06 ausgesetzt (Beschluss vom 23.10.2006). - Zurücknahme der Revision