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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 62/14 (BFH)
§§: AO § 163, AO § 227
Schlagwörter Billigkeit, Festsetzung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Ist aufgrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (Rs C-80/11, Rs C-142/11, Rs C-285/11, Rs C-18/13) an der bisherigen BFH-Rechtsprechung festzuhalten, dass der Schutz des guten Glaubens beim Vorsteuerabzug in einem gesonderten Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) zu prüfen ist, oder hat die Prüfung des Schutzes des guten Glaubens nun vielmehr im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.05.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 875/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2016
Erledigungs-Az: V R 62/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 85
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