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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-318/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Luxemburg, Nichtigkeit, Steuervorbescheid, Lizenzgebühren, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Klage von Amazon EU und Amazon.com gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - Art. 1 bis 4 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 4.10.2017 über die staatliche Beihilfe Luxemburgs SA.38944 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Amazon, wonach der LuxOpCo von Mai 2006 bis Juni 2014 über einen 2003 erlassenen Steuervorbescheid von Luxemburg rechtswidrig staatliche Beihilfen gewährt wurden, für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 bis 4 des Beschlusses für nichtig zu erklären; - jedenfalls die Kommission zu den Kosten zu verurteilen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 276 S. 51
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 12.05.2021
Erledigungs-Az: Rs T-816/17 und T-318/18