Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/18 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter Steuerbefreiung, Unterricht, Lehrer, Sport, Umsatzsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule: Sind die Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule umsatzsteuerfrei? Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Erziehung von Kindern bzw. um Schulunterricht und Aus- und Fortbildung von Kindern i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sowie um Schulunterricht eines Privatlehrers i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? - Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom vom 15.1.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren Rs C-488/18 und Rs C-373/19. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.01.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 5197/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2020
Erledigungs-Az: XI R 6/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 15.1.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.