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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/11 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Attest, Amtsarzt
Rechtsfrage: Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: Einbau eines Treppenliftes) stets voraus, dass (vor Einleitung dieser Maßnahme) ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.11.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 2520/10 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2011
Erledigungs-Az: VI R 14/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 94