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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 8/11 (BFH)
§§: KN Unterposition 2208 9069, KN Unterposition 2106 9092
Schlagwörter Einreihung
Rechtsfrage: Einreihung einer unmittelbar für den menschlichen Verzehr geeigneten Flüssigkeit (Wasser, Alkohol, Glycerin, Coenzym Q 10 u.a. enthaltend), Nahrungsergänzungsmittel zur Erhaltung der Vitalität, Tagesverzehrmenge ca. 12 Tropfen. Handelt es sich bei der Ware um kein Getränk, da die Tagesdosis über den Tag verteilt in Tropfen eingenommen und der Wirkstoff (Coenzym Q 10) über die Mundschleimhaut aufgenommen wird? Spricht die Darreichungsform (Fläschchen mit Präzisionstropfendosierer, 30 oder 100 ml enthaltend) gegen ein Getränk? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 28.10.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1327/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.08.2012
Erledigungs-Az: VII R 8/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 37