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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 37/08 (BFH)
§§: EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 9 Abs. 5, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Anrechnung, Doppelförderung, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile: Sind später gewährte Eigenheimzulagen für Genossenschaftsanteile auf bereits viele Jahr zuvor gewährte Eigenheimzulagen für Wohnungseigentum anzurechnen? Gilt § 9 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 6 EigZulG nicht für eine zeitlich nachgelagerte Genossenschaftsförderung? Darf eine Anrechnung nach § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nur bei einer zeitgleichen Förderung von Eigenheimzulage für die eigengenutzte Wohneinheit und Genossenschaftsförderung erfolgen? Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.06.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 193/05 EZ
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: IX R 37/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 30