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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 18/16 (BFH)
§§: VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, SGB II § 19
Schlagwörter Zuständigkeit, Mitgliedstaat, Arbeitslosengeld, Kindergeld
Rechtsfrage: Folgenden Rechtsfragen soll grundsätzliche Bedeutung zukommen: 1. Kommt der in Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen getroffenen Entscheidung einer ausländischen Behörde über den materiell-rechtlichen Anspruch auf eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung Bindungswirkung für die deutschen Behörden und Gerichte zu, so dass eine entsprechende Prüfung ausländischen Rechts unterbleiben kann? - 2. Stellt der Bezug von Arbeitslosengeld II einen einer Beschäftigung gleichgestellten Tatbestand im Sinne des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 hinsichtlich der Prioritätsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.04.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 727/14 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 26 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2017
Erledigungs-Az: III R 18/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 95