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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 119/97 |
| §§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Abfindung, Entschädigung |
| Rechtsfrage: | Ist eine Abfindung ermäßigt zu besteuern, wenn im Sozialplan neben einer Einmalzahlung auch Zahlungen im Anschluß an den Bezug von Arbeitslosengeld vereinbart und geleistet werden? |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 25.07.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 V 3141/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.02.1998 |
| Erledigungs-Az: | XI B 119/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aussetzung der Vollziehung gewährt |