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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/17 (BFH)
§§: AO § 163, EStG § 13
Schlagwörter Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Parzellierung, Billigkeitsmaßnahme, Vertrauensschutz, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Ist die Finanzverwaltung aus Vertrauensschutzgründen und daraus folgend einer Ermessensreduzierung auf Null zu einer Billigkeitsmaßnahme verpflichtet, wenn im Fall eines ertragsteuerlich nicht geführten Landwirts für den Veranlagungszeitraum des Beginns der parzellenweisen Verpachtung im Zeitpunkt der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86 am 15.4.1988 die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.11.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 1519/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 20 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2020
Erledigungs-Az: VI R 35/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 23