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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/17 (BFH)
§§: StromStG § 9 b, StromStG § 2 Nr. 4
Schlagwörter Stromsteuer, Entlastung
Rechtsfrage: Streitig ist, ob der Strom von der Klägerin oder ihrer Tochtergesellschaft entnommen worden ist. Ist die Tochtergesellschaft eine "rechtlich selbständige Einheit" i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 03.05.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 1995/16 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2018
Erledigungs-Az: VII R 21/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 02 32