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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/01
§§: InvZulG § 3 S. 3
Schlagwörter Windkraftanlage, Elektrizitätserzeugung, Elektrizitätsversorgung
Rechtsfrage: Ist für eine privat betriebene Windkraftanlage die InvZul nicht nach § 3 Satz 3 InvZulG ausgeschlossen, da die Anlage nicht der Elektrizitätsversorgung, sondern nur der Elektrizitätserzeugung dient? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.01.2001
Vorinstanz/AZ: III 137/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2003
Erledigungs-Az: III R 29/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 25 04