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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/01
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3, AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 1
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Vorbehalt der Nachprüfung, Vorläufiger Bescheid
Rechtsfrage: Ist die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Bescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, aber nach dem Inhalt der Steuerakten nicht wirksam werden und dem Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig zugehen konnte, da der angefochtene Bescheid eine falsche Postleitzahl enthielt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.11.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 1837/98 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 79 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: II R 21/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 19