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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/02
§§: EigZulG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Kinderzulage, Neufestsetzung, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Neufestsetzung der Eigenheimzulage bei Wegfall der Kinderzulage - Ist bei Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG während des Kalenderjahrs - hier: August 1999 - die um die Kinderzulage verminderte Eigenheimzulage gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EigZulG rückwirkend ab dem 1.1.1999 oder erst ab dem 1.1.2000 neu festzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.07.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 2566/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1428
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2003
Erledigungs-Az: III R 47/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 39
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