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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 63/18 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 1, AnfG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Vollstreckung, Anfechtung, Unentgeltliche Zuwendung, Bankkonto, Vollmacht
Rechtsfrage: Liegt eine unentgeltliche Leistung des Vollstreckungsschuldners an den Anfechtungsgegner vor, soweit der Vollstreckungsschuldner seine Kunden - ohne Kenntnis des Anfechtungsgegners - angewiesen hat, Rechnungen durch Überweisung auf ein Konto des Anfechtungsgegners zu begleichen, und er die eingegangenen Beträge Kraft einer ihm von dem Anfechtungsgegner erteilten Kontovollmacht jeweils zeitnah von dem Konto abhebt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 3162/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 21 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2020
Erledigungs-Az: VII R 63/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 13