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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-125/08 (EuGH)
§§: ZK Art. 221 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Zollkodex, Zollschuld
Rechtsfrage: Ist Art. 221 Abs. 1 ZK so zu verstehen, dass die vorgeschriebene Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabepflichtigen nur nach deren buchmäßiger Erfassung rechtsgültig erfolgen kann, oder, dass der in Art. 221 Abs. 1 ZK vorgeschriebenen Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabenpflichtigen stets deren buchmäßige Erfassung vorausgegangen sein muss, damit sie rechtsgültig ist?
Vorinstanz: Hof van Cassatie van België (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 142 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.07.2009
Erledigungs-Az: Rs C-124/08 und C-125/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 93